Studio San Gavino

un petit paradis pour vos vacances en Corse

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Monika Bain
Chemin de San Gavino
F 20230 San Gavino
Corse

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Mietbedingungen:

Vertragsparteien:Die Vertragspartner sind Vermieter und Mieter.
Mietobjekt:Der Mietvertrag umfasst die Einliegerwohnung wie in www.studio-san-gavino.de beschrieben.
Mindestmietdauer:Die Mindestmietzeit ist eine Woche. An- und Abreise erfolgen i.d.R. samstags. Das Mietverhältnis beginnt am Ankunftstag ab 16.00 Uhr und endet am Abfahrtstag um 10.00 Uhr.
Zahlung des Mietpreises:Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises fällig. Der Restbetrag kann am Anreisetag beim Vermieter bezahlt werden.
Kaution:Beim Bezug der Wohnung ist eine Kaution in Höhe von 100,- € zu hinterlegen. Die Kaution wird nach Ende der Mietzeit zurück erstattet, wenn die Wohnung in demselben Zustand wie bei der Ankunft hinterlassen wird.
Endreinigung:Beim Bezug der Wohnung ist die Endreinigung in Höhe von 40,- € zu zahlen.
Nebenkosten:Sämtliche Nebenkosten, außer der Endreinigung, sind im Mietpreis inbegriffen.
Personenzahl:Die im Mietvertrag genannte Personenzahl darf nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter überschritten werden.
Haustiere:Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Rauchen:Die Wohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Bitte berücksichtigen Sie dieses. Rauchen Sie bitte auf der Terrasse oder im Garten.
Rücktritt vom Mietvertrag:Bei Rücktritt vom Mietvertrag bemühen wir uns um eine anderweitige Vermietung der Wohnung. Dem Mieter entsteht lediglich eine Stornogebühr von 25,- € wenn es uns gelingt, das Objekt anderweitig zu vermieten. Stellt der Mieter einen Ersatzmieter entfällt die Stornogebühr. Sollte die Wohnung in der gleichen Zeit anderweitig nicht mehr zu vermieten sein wird der gesamte Mietpreis fällig. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung.
Pflichten des Mieters beim Einzug:Der Mieter muss sich beim Einzug selbst gründlich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung überzeugen. Bei etwaigen Beanstandungen ist der Vermieter sofort zu verständigen.
Haftung des Mieters:Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Verluste an der Wohnung oder dem Inventar, die von ihm oder seinen Mitreisenden verursacht worden sind. Der Mieter ist verpflichtet, evtl. angerichtete Schäden unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Entstandene Schäden sind zu ersetzen.
Haftung für Eigentum und Wertsachen:Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Eigentum bzw. Wertsachen des Mieters; auch nicht im Falle von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Streik usw. Dies gilt nicht für Fälle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.


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